Was sollte eine gute Unfallversicherung absichern?
Ein Unfall ist ein Ereignis, dass unbeabsichtigt geschieht, Schaden anrichtet und bei dem Menschen verletzt oder getötet werden können.
Wenn Ihre Familie von Ihrem Einkommen abhängig ist, um z. B. den Immobilienkredit zu tilgen, sollten Sie sich über die Risikolebensversicherung informieren
Der große Unterschied zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der privaten Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Ihnen der Unfall während der Arbeitszeit passiert oder auf dem Weg von und zu Ihrem Arbeitsplatz. Hier greift die Berufsgenossenschaft. Wenn Ihnen in Ihrer Freizeit ein Unfall passiert, beim Fahrradfahren, im Ski-Urlaub oder einfach beim Fensterputzen, hilft Ihnen nur die private Unfallversicherung.
Wenn Sie also regelmäßig Sport machen, viel in Haus und Garten tätig sind oder einfach ein eher tollpatschiger Mensch sind, sollten Sie über eine private Unfallversicherung nachdenken.
Was sichert die private Unfallversicherung genau ab?
Die private Unfallversicherung sichert die mittelbaren und unmittelbaren Folgen eines Unfalles im privaten Bereich ab.
Eine Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV) gibt an, dass die meisten Unfälle im Haushalt passieren, daher ist die Unfallversicherung nicht nur für Extremsportler eine Überlegung wert.
Welche Leistungen kann ich von einer privaten Unfallversicherung erwarten?
Wenn Sie einen Unfall erleiden, welcher von Ihrer Versicherung als solcher anerkannt wird, findet eine Einmalzahlung statt. Bei dieser einmaligen Zahlung handelt es sich um eine sogenannte Invaliditätsleistung. Die Vorraussetzungen für diese Leistung ist eine „dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit“: Dauerhaft beutetet in diesem Fall, dass eine Besserung in den nächsten drei Jahren nicht zu erwarten ist.
Jetzt kommt die Gliedertaxe ins Spiel
Wie hoch die Invaliditätsleistung ausfällt, richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung: hier leistet die Versicherung einen vorher vereinbarten Prozentsatz einer Versicherungssumme. Wenn Sie zum Beispiel einen Vertrag mit einer Versicherungssumme von 500.000€ abgeschlossen haben, ergibt sich daraus mit der dieser beispielhaften Gliedertaxe Folgendes:
- Verlust von einem Auge: 50 Prozent = 250.000 € Einmalzahlung
- Verlust vom Gehör auf einem Ohr: 30 Prozent = 150.000 € Einmalzahlung
Die Gliedertaxe wird, genau wie die Versicherungssumme, in Ihrer Versicherungspolice festgelegt.
Unser Tipp:
Achten sie darauf, dass Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze mit abgesichert sind. Wenn Sie also einen Ski-Unfall haben oder sich beim Wandern verletzen, ist der Einsatz der Rettungsmannschaft inkl. Helikopter mit abgesichert.
Auch kosmetische Operationen nach einem Unfall, wie zum Beispiel eine Brandverletzung, sollten in der Police verankert sein. Häufig deckt eine Versicherung ohne diesen Zusatz nur das Nötigste ab, Sie möchten aber sicherlich, besonders bei Verletzungen im Gesicht, dass Sie die bestmögliche Versorgung bekommen.
Über den Autor:
Marcel Herzberg ist seit 15 Jahren bei uns im Unternehmen und ist ausgebildeter Versicherungsfachmann. Er ist unser Spezialist für geschäftliche und berufliche Absicherungen sowohl im gesundheitlichen Bereich als auch im Bereich der Sachabsicherungen.