Wie werden die fünf Pflegegrade berechnet?

Sei es durch einen Unfall, eine Krankheit oder einfach das fortschreitende Alter: Irgendwann müssen wir uns alle mit der Frage auseinandersetzen, wer sich um uns kümmert, wenn wir es selbst nicht mehr können.

Wir alle haben schon mal von den sogenannten Pflegegraden gehört. Diese werden in 5 Stufen aufgeteilt, welche sich darin unterscheiden, wie viel finanzielle Unterstützung Sie und / oder Ihre Angehörigen von der Pflegekasse bekommen. Das heißt Geld für Pflege, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege usw. Da nicht jeder Mensch die gleiche Form von Unterstützung benötigt und somit auch nicht die gleiche finanzielle Zuwendung, haben die Krankenkassen die Hilfebedürftigkeit in die 5 Pflegegrade aufgeteilt.

Die 5 Pflegegrade werden mithilfe von Modulen berechnet

Die Selbständigkeit eines Menschen wird in 6 unterschiedlichen Bereichen betrachtet.

Modul 1: Mobilität
Kann der Mensch sich selbst fortbewegen und wie gut kann er das. Kann er seine Körperhaltung selbständig ändern?

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Wie gut kann der Antragsteller im Alltag kommunizieren? Kann er oder sie Bedürfnisse äußern und Entscheidungen für sich selbst treffen? Wie gut kann er oder sie sich zeitlich und örtlich orientieren?

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Hat die betroffene Person psychische Einschränkungen und zeigt zum Beispiel aggressives oder ängstliches Verhalten? Wie häufig treten diese Auffälligkeit auf?

Modul 4: Selbstversorgung
Ist der Antragsteller in der Lage, sich selbst zu versorgen? Zum Beispiel Körperpflege oder selbständiges Ankleiden.

Modul 5: Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Braucht die Person Hilfe beim Umgang mit einer Krankheit oder einer Verletzung? Beispiele hierfür wären Verbandswechsel, Spritzen oder Dialyse.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Wie gut kann er oder sie soziale Kontakte pflegen und einen normalen Tagesablauf bewältigen?

Ein Gutachter betrachtet den Menschen unter den Gesichtspunkten der genannten Module und vergibt pro Modul Punkte. Je unselbständiger die zu betreuende Person ist, desto mehr Punkte werden vergeben. Für Pflegegrad 5 werden beispielsweise 90 – 100 Punkte benötigt.

Dieses System der Punktevergabe ist sehr komplex und kann je nach Gutachter variieren.

Unser Tipp:
Informieren Sie sich schon vor dem Besuch des Gutachters über Ihre Ansprüche. So sind Sie besser vorbereitet und können gezielt Fragen stellen. Nutzen Sie hierfür auch den Pflegegradrechner:

Sie haben auch das Recht Widerspruch einzulegen, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie oder Ihre Angehörigen falsch eingestuft wurden und Sie mehr Unterstützung benötigen. Hier erfahren Sie mehr dazu:

Die vergebenen Punkte werden danach nicht einfach zusammensummiert, sondern werden zunächst noch einer prozentualen Gewichtung unterzogen. Die Punkte aus Modul 1 (Mobilität) bekommen 10% Gewichtung. Von den Modulen 2 und 3 fließt nur eine Punktzahl (die höhere) mit 15% ein. 40% bekommt das Modul 4, die Selbstversorgung. Für Modul 5 gibt es 20% und Modul 6 bekommt 15% Gewichtung.

Sie merken, dass das System kompliziert und auf den ersten Blick undurchsichtig ist. Bereiten Sie sich also gut auf den Termin mit dem Gutachter vor, stellen Sie Fragen und Hinterfragen Sie, wenn Sie etwas nicht verstehen.

Über den Autor:

Marcel Herzberg ist seit 15 Jahren bei uns im Unternehmen und ist ausgebildeter Versicherungsfachmann. Er ist unser Spezialist für geschäftliche und berufliche Absicherungen sowohl im gesundheitlichen Bereich als auch im Bereich der Sachabsicherungen.