Was Sie tun können, wenn Ihre Versicherung nicht zahlt

Vor der Vertragsunterzeichnung verspricht Ihnen Ihre Versicherung noch das Blaue vom Himmel, aber wenn es dann zum Schadenfall kommt, setzt die Gesellschaft häufig alles daran, dass sie weniger oder gar nicht zahlen muss.

Plötzlich werden Klauseln aus dem Hut gezaubert, die Sie im Kleingedruckten übersehen haben. Die Versicherung wirft Ihnen vor, dass Sie zum Beispiel Vertragspflichten nicht erfüllt haben. Die Gesellschaft beginnt zu prüfen, fordert diverse Zuarbeiten an und es zieht sich alles ganz furchtbar in die Länge: Am Ende sind Sie froh, wenn Sie nur einen Bruchteil des Schadens bezahlt bekommen und legen sich nicht weiter mit dem Anbieter an.

Wir haben tagtäglich mit so ziemlich jeder Versicherungsgesellschaft am Markt zu tun und wissen daher sehr gut, was es im Schadenfall zu beachten gibt, wie Ihre Rechte aussehen und wann es sich auch mal lohnt, sich so richtig zu streiten.

Was Sie also tun können, wenn Ihre Versicherung nicht zahlt, haben wir für Sie zusammengetragen:

1. Auch bei kleineren Versicherungen auf die Details achten

Haben Sie eine Handyversicherung, eine Reisegepäckversicherung oder eine extra Fahrradversicherung? Prinzipiell eine gute Idee, denn ein Handy kann heute ja mal schnell über 1.000€ und ein E-Bike über 3.000€ kosten.

Schauen Sie sich diese verhältnismäßig günstigen Versicherung trotzdem mal genauer an: Ist ihr Handy zum Beispiel gegen Diebstahl versichert? Das ist in den wenigstens Versicherungen der Fall.

Auch eine Reisegepäckversicherung hat häufig den merkwürdigen Passus der besonderen Sorgfalt verankert, was bedeutet, dass sie den Koffer während der Reise die ganze Zeit zwischen den Beinen eingeklemmt haben müssen.

Wenn es beim Handy, Fahrrad oder dem Gepäck zu einem Schaden kommt, ist es immer sinnvoll den Schaden zu fotografieren und genau aufzuschreiben, was passiert ist.

2. Streiten Sie sich auch mal mit Ihrer Versicherung

Häufig funktionieren Versicherungen so, dass sie erstmal versuchen eine Leistung abzulehnen, denn viele Versicherte legen keinen Widerspruch ein. Bestehen Sie also auf Ihre Leistung!

Nehmen wir das Beispiel Krankenversicherung:
Sicherlich haben Sie auch schon mal die Erfahrung gemacht, dass die Kostenübernahme für eine stationäre Kur, einen Zahnersatz oder die Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen abgelehnt wurde. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und reichen von nicht ausgeschöpften ambulanten Behandlungsmöglichkeiten bis hin zum fehlenden Pflegegrad.

Bei einer Ablehnung müssen Sie schnell sein: Sie haben nur 4 Wochen Zeit, um Widerspruch bei der Kasse einzulegen. Die Erfolgsaussichten hierfür sind hoch, deshalb lohnt sich der Aufwand. Lassen Sie sich hier von Ihrem Arzt beraten, der ihnen zum Beispiel eine aussagekräftige Begründung oder die entsprechende Verordnung für die angeforderte Behandlung nachreichen kann.

Weitere Hilfe finden Sie auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (Tel. 0800/0117722), welche Ihnen kostenlose Unterstützung gibt.

3. Fragen Sie Ihren Versicherungsfachmann um Hilfe

Ihr Versicherungsmakler hat jeden Tag mit den Institutionen zu tun und kennt daher alle Tricks der Versicherungen und weiß genau, wie Ihre Rechte aussehen, wann es sich lohnt Widerspruch einzulegen und was eingereicht werden muss.

Zudem hat er häufig auch einen eigenen Ansprechpartner bei der Gesellschaft und muss nicht wie Sie sich mit einer Hotline herumschlagen oder ein Kontaktformular ausfüllen, welches von wer weiß wem bearbeitet wird.

Hier gibt es einen Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter: Ein Makler ist unabhängig und vertritt die Interessen des Mandanten gegenüber der Gesellschaft. Der Versicherungsvertreter würde dies sicherlich auch gerne tun, ist allerdings bei der jeweiligen Versicherung direkt angestellt und hat daher weniger Handlungsspielraum.

4. Seien Sie ehrlich beim Vertragsabschluss

Bei allen Tricks, welche die Versicherungen manchmal ins Feld führen, sind sie manchmal auch auf der rechtlich sicheren Seite:

Wenn sie z. B. bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsverischerung verschweigen, dass Sie bereits einen 3-fachen Bandscheibenvorfall und chronische Migräne haben, hat die Versicherungsgesellschaft jedes Recht Ihnen die Leistung zu verweigern!

Führen Sie bei Vertragsabschluss also auf jeden Fall jede Vorerkrankung und jede bestehende Erkrankung auf, nur so können Sie sicher gehen, dass die Versicherung im Krankheitsfall zahlen muss.

5. Melden Sie jeden Schaden sofort

Oft wird ein Schaden nicht übernommen, weil der Geschädigte die im Vertrag festgelegten Fristen hat verstreichen lassen. Wenn Sie also einen Schaden haben, melden Sie ihn unverzüglich Ihrem Versicherungsberater oder direkt bei der Versicherung. Liefern Sie, wenn es der Schaden verlangt, direkt Fotos mit und beschreiben Sie ausführlich den Schadenhergang. Versicherungen lieben Zeichnungen: Wenn der Hergang also kompliziert ist, zeichnen Sie drauf los!

Unser Fazit:

Streiten lohnt sich erstmal! Da ein Widerspruch aber Zeit und Energie kostet, raten wir Ihnen sich professionelle Unterstützung zu holen, damit der Aufwand nicht umsonst ist. Fragen Sie also noch vor dem Widerspruch Ihren Versicherungsvertreter Ihren Arzt bzw. immer den jeweils zuständigen Fachmann.

Über den Autor:

Marcel Herzberg ist seit 15 Jahren bei uns im Unternehmen und ist ausgebildeter Versicherungsfachmann. Er ist unser Spezialist für geschäftliche und berufliche Absicherungen sowohl im gesundheitlichen Bereich als auch im Bereich der Sachabsicherungen.