Was ist eigentlich die Erwerbsminderungsrente?

Die sogenannte Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Rente, die wirksam wird, wenn Sie nur noch eingeschränkt oder nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten.

Wenn Sie zum Beispiel dauerhaft erkranken oder durch einen Unfall eine Behinderung davontragen, erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente. Allerdings gibt es, wie bei allen staatlichen Absicherungen, einiges zu beachten.

Wann habe ich Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente bzw. eine teilweise Erwerbsminderungsrente?

Grundsätzlich gilt, dass Sie voll erwerbsunfähig sind, wenn Sie Aufgrund von Krankheit oder Behinderung maximal 2 Stunden und 59 Minuten am Tag in Ihrer bisherigen Tätigkeit arbeiten können.

Wenn Sie, laut ärztlichem Gutachten, in der Lage sind 3 – 5 Stunden und 59 Minuten zu arbeiten, erhalten Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente, welche sich auf Ihren monatlichen Rentenbetrag auswirkt.

Die Rentenkasse ist verpflichtet, die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie für eine andere Tätigkeit in Frage kommen: Wenn Sie zum Beispiel bisher einer körperlich schweren Arbeit nachgegangen sind und das physisch nicht mehr möglich ist, werden Sie unter Berücksichtigung Ihrer Qualifikation auf einen körperlich weniger anspruchsvollen Job verwiesen.

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt Ihnen das Arbeitsamt eine Umschulung, wenn Sie trotz Ihrer Einschränkungen noch arbeiten möchten.

Ihre finanzielle Situation nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung

Im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, erhalten Sie für 6 Wochen den vollen Lohnausgleich von Ihrem Arbeitgeber, danach sinkt Ihr Einkommen auf ca. 79% Ihres aktuellen Nettos (das ist das sogenannte Krankentagegeld, welches Sie von ihrer Krankenkasse bekommen). Das Krankentagegeld erhalten Sie für 72 Wochen – diesen Zeitraum sollten Sie nutzen, um die Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Unsere Erfahrung:
Die Prüfung durch die Rentenkasse ist ein aufwändiger und langwieriger Prozess und Sie bekommen Ihren Bescheid häufig erst nach dem Ablauf der 72 Wochen. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um den Antrag und ziehen Sie einen Anwalt oder Ihren Versicherungsberater zu Rate, wenn Sie das Gefühl haben, dass es nicht voran geht.

Sie sollten für sich durchrechnen, ob Sie Ihren Lebensstandard mit 60% Ihres bisherigen Einkommens aufrecht erhalten können. Wenn Sie hier lieber auf Nummer sicher gehen wollen und auch nach dem Ablauf der 72 Wochen nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein möchten, informieren Sie sich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ein Rechenbeispiel für Ihre Erwerbsminderungsrente

Wie viel Erwerbsminderungsrente Sie am Ende bekommen, wird wie folgt berechnet:

Als Berechnungsgrundlage dient das aktuelle Bruttoeinkommen:

Gehen wir mal davon aus, das waren 2.500€.

Die Rentenkasse zahlt Ihnen bei der vollen Erwerbsminderungsrente durchschnittlich 40% Ihres bisherigen monatlichen Bruttoeinkommens aus:
40% von 2.500€ = ca. 1.080€ pro Monat

Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente erhalten Sie durchschnittlich 20% Ihres bisherigen monatlichen Bruttoeinkommens:
20% von 2.500€ = ca. 540€ pro Monat

Hier können Sie Ihre Rente berechnen:

Die Pflichtbeitragsregel

Als Faustregel gilt, dass Sie, zum Zeitpunkt der Antragsstellung, innerhalb der letzten 5 Jahre für zusammengerechnet 3 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben müssen.

Dieser Pflichtbeitrag wird automatisch von Ihnen als Arbeitnehmer und Ihrem Arbeitgeber abgeführt, sobald Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Beruf arbeiten. Aber auch wenn Sie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld bezogen haben, zahlen Sie in die Rentenkasse ein.

Als Ausnahmen für diese Einzahlungspflicht gelten: Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Wehrdienst- und Zivildienstleistung und politische Haft.

Unser Fazit:

Stellen Sie für sich Ihre laufenden Kosten zusammen und berechnen Sie so Ihren monatlichen finanziellen Bedarf. Sollte dieser nicht von den ca. 79% Krankentagegeld bzw. den 40% oder 20% Rente abgedeckt sein, sollten Sie über eine zusätzliche Versicherung nachdenken.

Lesen Sie hierzu unseren Blogbeitrag 8 große Irrtümer über die Berufsunfähigkeitsversicherung

Über den Autor:

Marcel Herzberg ist seit 15 Jahren bei uns im Unternehmen und ist ausgebildeter Versicherungsfachmann. Er ist unser Spezialist für geschäftliche und berufliche Absicherungen sowohl im gesundheitlichen Bereich als auch im Bereich der Sachabsicherungen.