Hausbrand – Ein Versicherungsfall aus der Praxis für die Gebäude- und Hausratversicherung

Die absolute Horrorvorstellung von jedem von uns: Ein Feuer in den eigenen vier Wänden. So ist es einer Mandantschaft von uns passiert, welche am Ende mit unserer Hilfe aber mit dem Schrecken davonkommen konnte.

Was war genau bei diesem Versicherungsfall passiert?

Die von uns betreute Familie wohnt in einem Reihenhaus, in dem sie Eigentümer einer Wohneinheit sind, welche zwei Etagen und einen unausgebauten Dachstuhl umfasst. In der direkt danebenliegenden Wohneinheit kam es eines Abends zu einem Feuerausbruch. Hervorgerufen wurde der Brand durch ein 6 Jahre altes Kind, welches, wie die Feuerwehr später bei Ihren Ermittlungen herausfand, mit dem Feuerzeug der Mutter herumgespielt hat.

Das Feuer breitete sich rasch in der Wohnung der Nachbarn unserer Mandanten aus und griff aus dem 2. OG, wo das Kinderzimmer war, auf den Dachstuhl über. Durch das Fehlen von Brandschutzwänden auf dem Dachboden konnte sich das Feuer ungehindert auf die danebenliegenden Wohneinheiten ausbreiten.

Vom Dachstuhl, welcher vollständig ausbrannte, arbeitete sich das Feuer in das 2. OG unserer Mandanten vor. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr blieb jedoch das 1. OG vom Brand verschont und auch das Kind konnte unverletzt aus dem Haus gerettet werden.

Unsere Mandanten waren am Abend des Unglückes nicht zu Hause und trafen erst ein, als die Löscharbeiten bereits beendet waren.

Wie sahen die ersten Schritte nach dem Unglück aus?

Die Mandanten riefen uns noch am selben Abend über unsere Mandanten-Notfall-Hotline an und meldeten uns den Schaden. Hier konnten wir bereits erste moralische Unterstützung leisten, indem wir die Zusage für die Unterstützung bei der Schadenabwicklung gaben und zusicherten, dass der Schaden direkt am nächsten Tag von uns bei der Versicherung gemeldet wird. Außerdem vereinbarten wir einen Termin für den nächsten Tag vor Ort.

Wie konnten wir unsere Mandanten konkret unterstützen?

  • Zunächst erfolgte die Schadenmeldung direkt am nächsten Morgen über einen unserer persönlichen Ansprechpartner bei den Versicherungsgesellschaften.
  • Wir haben den Mandaten bei der Aufnahme der Schäden unterstützt und konnten Hinweise für die Angaben bei der Versicherung geben.
  • Im weiteren Verlauf haben wir jegliche Kommunikation mit den Versicherungen übernommen:
    • Einreichung von Rechnungen, Kostenvoranschlägen
    • Nachhalten von Vorgängen für eine zeitnahe Schadenbearbeitung
    • Kommunikation zwischen den Gesellschaften bei Unklarheiten

Was wurde wann und in welcher Höhe von der Versicherung erstattet?

Die Aufräumkosten und die Schäden am Hausrat wurden bereits nach einer Woche beglichen. Hier hat ein Gutachter einen Kostenvoranschlag erstellt, welcher von der Versicherung abgenickt wurde und die daraufhin eingereichte Rechnung wurde sofort von der Versicherung beglichen.

Die hierfür übernommenen Kosten beliefen sich bereits auf 70.000 €.

Die Mandanten hatten einen von uns empfohlenen Unterversicherungsverzicht in ihrer Hausratversicherung verankert, wodurch sie eine Neuwertentschädigung erhielten. Das beutetet, dass alles was zerstört wurde,  zum Neupreis geldlich erstattet wurde.

 Die Schäden am Haus wurden separat abgerechnet, über die sogenannte Gebäudeversicherung. Hier geht es um Schäden am Fußboden, Treppen, Fenstern, dem Dachstuhl und dem Dach – also allem, was fest mit dem Haus verbunden ist.

Der Schaden belief sich auf 120.000 € und wurde komplett von der Gesellschaft übernommen.

Wie lange dauerte es, bis die Mandanten wieder zurück in ihre Wohnung konnten, bzw. wo sind sie bis dahin untergekommen?

Bereits nach einem dreiviertel Jahr konnten unsere Mandanten wieder zu Hause einziehen. In dieser Zeit ist die Familie in einem Hotel untergekommen und die hier entstandenen Kosten wurden auch von der Versicherung übernommen.

 

Welche Schwierigkeiten gab es bei der Schadenabwicklung

Durch unsere langjährigen Erfahrungen mit den Gesellschaften wissen wir sehr genau, wie die Schadenabwicklung erfolgen muss, sodass so wenig wie möglich Reibereien mit der Versicherung entstehen. In diesem konkreten Fall waren die Gesellschaften auch sehr kooperativ.

Eine Ausnahme gab es bei dem Bodenbelag, da dieser sich in den einzelnen Räumen unterschied. Wenn Laminat auf Teppich verlegt wird, gehört er zur Hausratversicherung. Liegt es direkt auf dem Estrich, gehört es zur Wohngebäudeversicherung. Solche Streitigkeiten der Versicherungen untereinander können die Auszahlung der Summe an den Mandanten verzögern. Hierbei unterstützen wir gerne, weil wir uns mit der hoch komplizierten Sprache der Versicherungen auskennen und vermitteln könne, sodass alles ein wenig schneller geht.

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Über den Autor:

Sebastian Alicke ist Geschäftsführer der AKA GmbH. Als studierter Betriebswirtschaftler ist er unser Spezialist für Vorsorge und Finanzen.