Sind Allmählichkeitsschäden mit Ihrer Haftpflicht abgedeckt?

Wie der Name vermuten lässt, sind Allmählichkeitsschäden keine plötzlich eintretenden Ereignisse, sondern Schäden, die unbemerkt und schleichend entstehen.

Hier können schnell sehr hohe Kosten entstehen, welche im besten Fall durch Ihre Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Bis vor einigen Jahren waren Allmählichkeitsschäden gänzlich aus der Police ausgeschlossen und auch heute gehören sie nicht standardmäßig in jeden Versicherungsvertrag.

Was ist ein Allmählichkeitsschaden?

Im Versicherungsrecht sind Allmählichkeitsschäden Sachschäden, die durch folgende äußere Einflussfaktoren entstanden sind:

  • Temperatur
    Beispiel: Ein Wasserrohr friert zu.
  • Gas und Dämpfe
    Beispiel: Stetig aufsteigender Wasserdampf aus der Dusche sorgt für Schimmel.
  • Rauch, Ruß und Staub
    Beispiel: Der Ruß vom Kamin setzt sich im Mauerwerk fest
  • Feuchtigkeit und Niederschlag
    Beispiel: Ein Loch im Dach lässt die Dachbalken langsam aufquellen, welche sich dadurch verziehen.
  • Mineralöle
    Beispiel: Die Mineralölheizung verliert unbemerkt Öl, welches den Fußboden beschädigt.

Hierbei ist erst nach einer gewissen Zeit sichtbar, dass das Ereignis (das tropfende Wasser, der rußende Kamin) zu einem Schaden führt. Schimmelbildung, gewelltes Laminat oder eben Schäden am Mauerwerk hinter einer Wand sind hier die häufigsten Vorfälle.

Sind Allmählichkeitsschäden in meiner Haftflicht oder Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Sie wundern sich vielleicht, warum die Allmählichkeitsschäden unter die Haftpflichtversicherung fallen und nicht unter die Wohngebäudeversicherung. Prinzipiell greift eine Haftpflicht, wenn ein Dritter zu Schaden kommt. Die dritte Person ist in den meisten Fällen von Allmählichkeitsschäden der Vermieter, der die Wand / den Fußboden / die Tapete ersetzten lassen muss.

Und obwohl der schleichende Schaden von Ihnen zunächst unbemerkt blieb, sind Sie trotzdem dafür haftbar, da Sie im Moment der Schadensentstehung verantwortlich für das von Ihnen gemietete Objekt sind.

Unser Fazit:

Für Sie als MIETER ist es also wichtig, dass Allmählichkeitsschäden in Ihrer Versicherungspolice verankert sind.

Für Sie als EIGENTÜMER von einem Wohnhaus sollten die Allmählichkeitsschäden in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen sein.

Über den Autor:

Marcel Herzberg ist seit 15 Jahren bei uns im Unternehmen und ist ausgebildeter Versicherungsfachmann. Er ist unser Spezialist für geschäftliche und berufliche Absicherungen sowohl im gesundheitlichen Bereich als auch im Bereich der Sachabsicherungen.