Reiserücktritt wegen Krankheit oder Corona-Maßnahmen –
Was sichert meine Reiseversicherung ab?
Neben der Reisekrankenversicherung ist die allgemeine Reiseversicherung eine gute Ergänzung für eine entspannte Urlaubsplanung. Denn nur weil Sie aufgrund von Krankheit eine Reise nicht antreten können, heißt es nicht automatisch, dass Sie die Kosten erstattet bekommen. Auch die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass viele Urlaube abgesagt werden mussten: wie sieht es hier mit der Stornierung aus?
Was sollte eine gute Reiseversicherung umfassen?
Eine gute Reiserversicherung umfasst nicht nur den Reiserücktritt wegen Krankheit sondern sichert Sie auch bei Gepäckverlust und Reiseabbruch ab.
Ist die Reiseversicherung das ganze Jahr und für jede Reise gültig?
Für die Reiseversicherungen gibt es verschiedenen Modelle: die einmalige oder die ganzjährige Absicherung. Wenn Sie die ganzjährige Absicherung wählen, ist automatisch jede Ihrer gebuchten Reisen gegen die von Ihnen gewählten Gefahren abgesichert.
Für wen ist die Reiseversicherung gültig?
Die meisten Anbieter bieten Schutz für die ganze Familie. Achten Sie darauf, dass die Versicherung aber auch greift, wenn Sie getrennt verreisen.
Sichert mich die Reiseversicherung ab, wenn mein Urlaub auf Grund der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann?
Für eine Reiserücktrittsversicherung gilt grundsätzlich, dass Sie nur sich selbst als Person bzw. Ihre Familie absichern. Das heißt, Sie springt nur ein, wenn Sie auf Grund von Krankheit eine Reise nicht antreten können.
Wenn Ihr Urlaub vom Veranstalter abgesagt wird oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes die Reise in ein bestimmtes Land verhindert, ist Ihr Reiseanbieter in der Pflicht.
Unser Tip: Wenden Sie sich in dem Fall zunächst an Ihren Reiseveranstalter. Fragen Sie nach einer kostenlosen Stornierung oder ob Alternativen angeboten werden. Prinzipiell ist der Anbieter Ihr Ansprechpartner, wenn Touren abgesagt oder verschoben werden.
Wann greift die Reiserücktrittversicherung außerdem nicht?
Die Reiserücktrittversicherung greift nicht, wenn Sie bei Abschluss der Versicherung bereits wussten, oder damit rechnen mussten, die Reise nicht antreten zu können. Wenn Sie zum Beispiel bereits erkrankt waren und eine zeitnahe Genesung nicht absehbar war.
Und was ist nun genau mit meiner Reiseversicherung abgesichert?
Ihre Reiseversicherung erstattet Ihnen die Kosten, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Folgende Fälle sollte eine gute Reiseversicherung absichern:
- Krankheit
- Todesfall in der Familie
- Schwangerschaft
- Schwerer Unfall
- Arbeitslosigkeit (aufgrund betriebsbedingter Kündigung)
- Unerwartete Impfunverträglichkeit
- Erheblicher Schaden am Eigentum
Was sollte eine gute Reisegepäckversicherung umfassen?
Eine gute Reisegepäckversicherung umfasst die Kostenerstattung
- Bei Verlust oder Zerstörung
- Bei Diebstahl
- Bei Beschädigung
- Bei verspäteter Lieferung an den Urlaubs- oder Heimatort
Achten Sie darauf, wie genau die Kostenerstattung aussieht: die meisten Versicherungen erstatten Ihnen den Zeitwert des Kofferinhaltes.
Unser Fazit zur Reiseversicherung:
Eine Reiseversicherung sichert Sie bei unvorhersehbaren Ereignissen ab, welche Sie davon abhalten, Ihren Urlaub anzutreten oder dazu führen, dass Sie Ihren Urlaub abbrechen müssen.
Sie freuen sich das ganze Jahr auf Ihren Urlaub und bezahlen dafür auch eine Menge Geld. Eine Reiseversicherung sorgt dafür, dass Sie dieses Geld erstattet bekommen, wenn Sie z. B. unvorhersehbar schwer erkranken. So können Sie nach Ihrer Genesung einen neuen Urlaub buchen und müssen sich keine Gedanken um bereits entstandene Kosten machen.
Über den Autor:
Marcel Herzberg ist seit 15 Jahren bei uns im Unternehmen und ist ausgebildeter Versicherungsfachmann. Er ist unser Spezialist für geschäftliche und berufliche Absicherungen sowohl im gesundheitlichen Bereich als auch im Bereich der Sachabsicherungen.