Die vorvertragliche Anzeigepflicht – welche Angaben muss ich für Versicherungen offenlegen?
Versicherungen wissen gerne, worauf sie sich einlassen, bevor Sie sie als Versicherten/als Versicherte aufnehmen. Am Ende ist es schließlich die Versicherung die zahlen muss, und das manchmal ein Leben lang, wenn ein Versicherungsnehmer z. B. dauerhaft erwerbsunfähig wird.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht lässt sich sehr gut an der privaten Krankenversicherung erklären. Sie gilt allerdings auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Haftpflicht und die meisten anderen Versicherungen, bei der es auf bestimmte Rahmenbedingungen ankommt (Größe eines Hauses, Wert des Eigentumes, etc.). Allerdings ist die Anzeigepflicht in Gesundheitsfragen besonders wichtig für die Gesellschaften und werden daher auch sehr akribisch überprüft.
Welche Fragen erwarten mich im Rahmen der Vorvertraglichen Anzeigepflicht für die PKV?
Bevor eine Versicherungsgesellschaft Sie als Versicherten in ihre PKV aufnimmt, müssen Sie einige Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, Ihren Vorerkrankungen, derzeitigen Beschwerden und Behandlungen beantworten. Hiermit will die Versicherung herausfinden, ob Sie an chronischen Krankheiten leiden oder in der Vergangenheit eine Krankheit hatten, die Ihnen in der Zukunft wieder zu schaffen machen könnte. Das klingt erstmal unfair und ein bisschen so, als würde sich die Gesellschaft die Kirschen rauspicken, allerdings würde kein Unternehmen lange bestehen, wenn Sie reihenweise Menschen mit bestehenden, schweren Erkrankungen aufnehmen würde, welche durch die PKV auf eine bessere Behandlung hoffen. Zudem setzt sich aus den angegeben Daten auch die Höhe ihrer monatlichen Beiträge zusammen.
Angaben, die Sie bei der Beantragung einer PKV machen müssen:
- Über Ihren Gesundheitszustand
- Ihren Beruf
- Ihr Lebensalter
- anderweitig beantragten oder bestehenden Versicherungsschutz
Was passiert, wenn ich bei der vorvertraglichen Anzeige falsche Angaben zu meinem Gesundheitszustand mache oder Informationen unterschlage?
Wenn Sie wissentlich falsche Informationen angeben oder bewusst Informationen unterschlagen, hat der Versicherer das Recht den Vertrag anzufechten und von ihm zurückzutreten.
Da für eine Versicherung ein hohes Risiko mit jedem neuen Versicherten besteht, ist die Prüfung sehr umfangreich und genau: Die Gesellschaft hat zum Beispiel das Recht Ihre Angaben zu überprüfen: Das heißt, dass sie Ihren Arzt kontaktieren und die Krankenakte einfordern darf.
Unser Fazit:
Treten Sie früh in die private Krankenversicherung ein und Sie haben weniger Schwierigkeiten bei der Überprüfung und günstigere Konditionen
Wenn Sie sich früh für die private Krankenversicherung entscheiden, schlagen Sie mehrere Fliegen mit einer Klappe: Sie haben wenig Vorerkrankungen, eine kürzere Patientenhistorie und Ihr geringes Alter wirkt sich positiv auf Ihren monatlichen Beitrag aus. Besonders für Selbstständige gibt es hier den Vorteil, dass sich der Beitrag nicht am Einkommen orientiert, so wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist.
Über den Autor:
Marcel Herzberg ist seit 15 Jahren bei uns im Unternehmen und ist ausgebildeter Versicherungsfachmann. Er ist unser Spezialist für geschäftliche und berufliche Absicherungen sowohl im gesundheitlichen Bereich als auch im Bereich der Sachabsicherungen.