Worauf Sie bei der Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde achten sollten
Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, trotzdem ist sie aus einem ganz einfachen Grund die wichtigste Versicherung für jeden Pferdebesitzer: Sie haften als Eigentümer eines Pferdes für alle Schäden, die das Tier gegenüber Dritten verursacht – und zwar in voller Höhe.
Für Hundebesitzer ist die Tierhalterhaftpflicht längst Vorschrift – denn auch hier gilt die uneingeschränkte Haftung gegenüber Dritten.
Was sollte Ihr Pferdehaftpflichtversicherung auf jeden Fall abdecken?
Versicherungssummen
Mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Klingt unglaublich viel, weniger sollte aber nicht im Vertrag stehen. <br> Ein Rechenbeispiel: Ihr Pferd wirft Sie ab und galoppiert zurück Richtung Stall. Es kreuzt eine Straße und löst eine Massenkarambolage aus: Sie müssen hier nicht nur für den Schaden an den Fahrzeugen und der Straße aufkommen, sondern auch für den Schaden an den beteiligten Personen. Hierzu zählen auch Dinge wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall usw.
Umfassende Mietsachschäden
Klingt erstmal weit hergeholt, ist aber ein häufig auftretender Versicherungsfall: Wenn Sie einen Pferdeanhänger fürs Turnier mieten und Ihr Pferd beschädigt diesen (z.B. beim Auf- oder Abladen) sollte der Schaden von der Versicherung übernommen werden. Aber auch alle anderen Mietsachen sollten abgesichert sein: die Pferdebox, Koppel oder das regelmäßig genutzte Roundpen und die Halle der Reitanlage, in der Sie sich mit Ihrem Pferd eingemietet haben.
Die meisten Pferdepensionsbetriebe schreiben eine Tierhalterhaftpflicht sowieso vor, welche bei Unterschreibung des Einstellervertrages vorgelegt werden muss.
Fremdreiter und Reitbeteiligungen
Wenn ein Fremdreiter oder Ihre Reitbeteiligung durch Ihr Pferd verletzt wird, sei es durch einen Abwurf, einen Biss oder Tritt, kann er oder sie Ansprüche gegen Sie erheben, welche auf jeden Fall von der Versicherung abgedeckt sein sollten. Stürze vom Pferd können lange Krankenhausaufenthalte nach sich ziehen oder ein Tritt an den Kopf kann den Fremdreiter dauerhaft schädigen. Hierbei entstehen Kosten, die Sie nicht aus privater Tasche zahlen wollen.
Zudem sollte eine Reitbeteiligung so in die Police aufgenommen werden, dass verursachte Schäden mit dem Pferd an Dritten auch abgesichert sind.
Mitversicherung von Fohlen im ersten Lebensjahr
Nice to have für alle Züchter: Im ersten Lebensjahr müssen Sie sich nicht um die Haftpflicht Ihres Nachwuchses kümmern, denn dieser ist bei einer guten Versicherung für einen bestimmten Zeitraum mit abgesichert.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Der Koppelzaun ist beschädigt und ihr Pferd soll es gewesen sein – Zeugen gibt es keine. Bei solchen wagen Anschuldigungen kümmert sich eine gute Versicherung um die rechtlichen Fragen und streitet sich wenn nötig auch für Sie vor Gericht.
Reiten ohne Trense und/oder Sattel
Mal eben kurz zum See oder ein Fotoshooting ohne Sattel am Rapsfeld. Jeder Reiter ist gerne auch mal nur mit Halfter, Halsring und ohne Sattel unterwegs. Achten Sie in der Police darauf, dass Ihnen der Versicherungsschutz auch dann gewährt wird.
Psst: Ohne Kappe sind gesundheitliche Schäden auch bei der besten Versicherung nicht abgedeckt.
Was sollte Ihr Tierhalterhaftpflicht für Hunde auf jeden Fall abdecken?
Versicherungssummen
Auch für Hunde gilt: Mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Klingt viel, für einen Hund – Erfahrungen haben aber gezeigt, dass es nicht übertrieben ist.
Ein Rechenbeispiel für Hunde: Ihr Hunde tobt auf einer Hundewiese und bekommt sich mit einem anderen Hund in die Haare. Der Besitzer des anderen Hundes geht dazwischen und wird von Ihrem Hund versehentlich mit den Zähnen an der Hand erwischt. Wenn der Hundebesitzer nun Maler, Zahnarzt oder Pianist ist, kann eine solche Verletzung schnell zur Berufsunfähigkeit führen – und die daraus resultierende Invaliditätsrente wird von Ihnen eingefordert werden.
Umfassende Mietsachschäden
Klingt beim Hund schon mal naheliegender als beim Pferd: Wenn Ihr Hund Schäden in der Wohnung verursacht, der Klassiker sind hier zerkratztes Parkett oder angekaute Türzargen, sollte Ihre Versicherung dies Abdecken – damit Sie beim Auszug keine Rechnung für einen komplett neuen Fußboden überraschen kann.
Verzicht auf Leinen- und Maulkorbzwang
Unfälle passieren nicht mit Maulkorb und Leine beim Abendspaziergang um den Block. Schaden richtet ein Tier meistens dann an, wenn es frei läuft. Es gibt Versicherungen die zahlen auch, wenn ihr Tier nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend abgesichert war und deshalb ein Schaden entstanden ist. Achten Sie unbedingt auf diese Klausel!
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Ihr Hund war angeblich im Dorf unterwegs und hat die Hündin vom Nachbarn gedeckt? Sie sind sich jedoch sicher, dass Ihr Liebling die ganze Zeit bei Ihnen auf der Couch lag? Eine Versicherung sollte kostenfrei prüfen, ob die Ansprüche gegen Sie gerechtfertigt sind und wenn nötig auch bis vor Gericht gehen.
Unser Fazit:
Hunde und Pferde sind Tiere mit einem eigenen Willen. Egal wie gut sie erzogen sind, es kann immer dazu kommen, dass sich Ihr Liebling außerhalb Ihrer Reichweite befindet.
- Pferde sind als Fluchttiere besonders gefährdet und mit Ihrer Masse von meist mehr als 500 Kilogramm eine ernstzunehmende Gefahrenquelle.
- Hunde begleiten Sie im Alltag überall hin – ein Hund kommt mal mit in den Urlaub, ins Restaurant oder zu Freunden ins Wohnzimmer: Deshalb sollten Sie sich auch gegen Schäden durch den kleinen Vierbeiner absichern.
- Sparen Sie nicht bei der abgedeckten Versicherungssumme. Ein verursachter Schaden zieht oft einen unvorstellbaren Rattenschwanz hinter sich her.
Über den Autor:
Marcel Herzberg ist seit 15 Jahren bei uns im Unternehmen und ist ausgebildeter Versicherungsfachmann. Er ist unser Spezialist für geschäftliche und berufliche Absicherungen sowohl im gesundheitlichen Bereich als auch im Bereich der Sachabsicherungen.